Infothek
Behandlung von Zuschüssen als echte Zuschüsse oder umsatzsteuerbares Entgelt
Der Bundesfinanzhof musste klären, ob Zuschüsse, die eine Gemeinde auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhält, echte Zuschüsse sind oder ob es sich um Entgelt eines Dritten handelt.
mehrMietvertragsergänzung trotz mehrwöchigen Abstands zwischen Unterschriftsleistungen des Mieters und Vermieters wirksam
Für die Wirksamkeit einer Mietvertragsergänzung ist es unerheblich, ob zwischen den Unterschriftsleistungen von Mieter und Vermieter mehrere Wochen liegen. Wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt, muss der neue Vermieter den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung auf Dauer gegen sich gelten lassen. Ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter liegt nicht vor.
mehrBoarding eines vorverlegten Rückflugs verpasst: Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe
Reisende haben in Verbindung mit einem vorverlegten Rückflug keinen Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe eines verpassten Boardings.
mehrAchtung: Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt: Zurzeit versuchen Betrüger über den Versand gefälschter Steuerbescheide an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Die Betrüger verwenden dabei keine elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), sondern versenden die gefälschten Steuerbescheide mit der klassischen Briefpost an Bürger.
mehrZum Teilerlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung
Für die Grundsteuer ist die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, ist bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen.
mehrWegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro - Keine Minderung der Grundsicherungsleistungen
Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären.
mehrTarifliche Inflationsausgleichszahlungen dürfen während der Elternzeit ausgesetzt werden
Tariflich vereinbarte Inflationsausgleichszahlungen dürfen während der Elternzeit ausgesetzt werden. Damit ist keine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen verbunden.
mehrForderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung
Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.
mehrVerschaffung von Dienstleistungen als schädliche Nebenleistung zur Vermietung von Seniorenwohnungen - Keine erweiterte Kürzung gemäß GewStG
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob einer GmbH, die Wohnungen an Senioren vermietete, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zusteht.
mehrBereitschaft als Arbeitszeit - Rufbereitschaft nicht vergütungspflichtig
Mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeit ist nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft. Demgegenüber sind Zeiten der Rufbereitschaft als solche (anders die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft) keine vergütungspflichtige Arbeitszeit.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.